Vergabe der Studienpl?tze und Auswahlverfahren

 

F¨¹r Studieng?nge mit festgesetzten Zulassungszahlen erfolgt die Vergabe der Studienpl?tze durch ein Zulassungsverfahren auf Basis festgelegter Quoten gem?? der Hochschulzulassungsverordnung (HZVO). Diese Quoten werden vorab abgezogen. Die ¨¹brigen Studienpl?tze werden dann in den ±Ø²©ÓéÀÖ,±È²©ÓéÀÖÍøÖ·-Studieng?ngen zu 90 % nach einem hochschuleigenem Auswahlverfahren und 10% nach Wartezeit vergeben. Neben der Bewertung der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung k?nnen f¨¹r die Auswahl noch weitere Kriterien wie z.B. eine Berufsausbildung, eine praktische T?tigkeit oder Einzelnoten der Hochschulzugangsberechtigung, die ¨¹ber die Eignung f¨¹r die Studieng?nge besonderen Aufschluss geben k?nnen, einbezogen werden.

Studiengangspezifische Zulassungs- bzw. Auswahlregelungen finden Sie in den Auswahl- bzw. Zulassungsatzungen.

Die zur Verf¨¹gung stehenden Studienpl?tze des ersten Semesters werden wie folgt vergeben:

Nr.
1

Vorwegauswahl Ableistung eines Dienstes

Von den Zulassungszahlen erhalten diejenigen Bewerberinnen und Bewerber vorweg einen Studienplatz, die zu oder nach Beginn eines Dienstes f¨¹r einen Studiengang zugelassen worden sind.

Dies hei?t konkret, dass diese sich beworben und eine Zulassung erhalten haben und aufgrund der Ableistung eines Dienstes den Studienplatz nicht annehmen konnten.

Nr.
2

Abzug der Quoten

von den danach verbleibenden Studienpl?tzen werden dann abgezogen:

  • bis zu 8 % an staatenlose oder ausl?ndische Studienbewerberinnen und -bewerber (gilt nicht f¨¹r EU-/EWR-B¨¹rger:innen, die im Vergabeverfahren Deutschen gleichgestellt sind); bei manchen Studieng?ngen bis zu 10 %.
  • bis zu 2 % an Zweitstudienbewerberinnen und -bewerber, also an Bewerberinnen und Bewerber, die zuvor bereits ein Studium abgeschlossen haben. Die Rangfolge wird durch die Messzahl bestimmt, die aus dem Ergebnis der Abschlusspr¨¹fung des Erststudiums und dem Grad der Bedeutung der Gr¨¹nde f¨¹r das Zweitstudium ermittelt.
  • bis zu 5 % der Pl?tze im Rahmen der H?rtequote auf Antrag der Bewerberinnen und Bewerber, f¨¹r die die Nichtzulassung zum Studium eine au?ergew?hnliche, insbesondere soziale H?rte bedeuten w¨¹rde. Die Rangfolge der Bewerberinnen und Bewerber wird durch den Grund bzw. Grad der au?ergew?hnlichen H?rte bestimmt.
Nr.
3

Auswahlverfahren und Wartezeit

Alle dann noch verf¨¹gbaren Studienpl?tze werden zu

  • 90 % nach dem Ergebnis eines von der Hochschule durchgef¨¹hrten Auswahlverfahrens (die studiengangspezifischen Kriterien finden Sie in den Auswahlsatzungen der jeweiligen Studieng?nge) vergeben
  • 10 % nach der Wartezeit vergeben, d.h. der Anzahl der vollen Halbjahre (Semester) seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung, w?hrend deren man nicht studiert hat. Die h?chst anrechenbare Wartezeit betr?gt 7 Halbjahre.

Der Numerus Clausus (NC) - Zulassungsgrenze

Unsere ±Ø²©ÓéÀÖ,±È²©ÓéÀÖÍøÖ·-Studieng?nge bis auf den ±Ø²©ÓéÀÖ,±È²©ÓéÀÖÍøÖ· Mathematik sind ?rtlich zulassungsbeschr?nkt. Das bedeutet, dass es mehr Studienbewerber und Studienbewerberinnen als Pl?tze gibt und wir somit pro Semester nur eine bestimmte Anzahl an ±Ø²©ÓéÀÖ,±È²©ÓéÀÖÍøÖ·de aufnehmen k?nnen.

Auf Grundlage unseres Hochschul-Auswahlverfahrens und der Wartezeit werden Ranglisten gebildet, anhand derer die zur Verf¨¹gung stehenden Studienpl?tze vergeben werden. Die Note, die der oder die letzte dann hatte, wird als NC-Wert ver?ffentlicht. Dieser Wert ist jedoch eher als Richtwert anzusehen. Der NC-Wert h?ngt von den am Verfahren beteiligten Bewerbenden und deren Qualifikation ab. Daher k?nnen wir auch nicht voraussagen, ob eine Bewerbung Erfolg haben wird.

Gute Chancen auf einen Studienplatz haben Sie derzeit in folgenden Studieng?ngen:

  • Angewandte Mathematik
  • ±Ø²©ÓéÀÖ,±È²©ÓéÀÖÍøÖ·
  • Digitalisierung und Informationsmanagement (vorher Informationslogistik)
  • Infrastrukturmanagement
  • KlimaEngineering
  • Vermessung und Geoinformatik

In den vorherigen Semestern konnten wir in diesen Studieng?ngen allen Studienbewerbern und -Bewerberinnen einen Studienplatz anbieten.

NC-Werte ±Ø²©ÓéÀÖ,±È²©ÓéÀÖÍøÖ·-Studieng?nge der vergangenen Semester

 

±Ø²©ÓéÀÖ,±È²©ÓéÀÖÍøÖ·-Studiengang

 

WiSe 2024/25
NC1
SoSe 2024
NC1
WiSe  2023/24
NC1
SoSe 2023
NC1
WiSe 2022/23
NC1
SoSe 2022
NC
WiSe 2021/22
NC
Architektur2,6/ 72,8/ 72,6/ 72,7/ 72,7/ 72,6 2,4
Bauingenieurwesen3,0/ 23,8/ 02,9/ 2alle Bewerbenden2,9/ 23,3 3,1
Betriebswirtschaft2,5/ 62,7/ 52,5/ 7alle Bewerbenden2,8/ 73,02,3
Informatik 2,8/ 43,1/ 22,4/ 73,0/ 42,6/ 62,82,4
Innenarchitektur10,5 Punkte*/ 2-9 Punkte*/ 0-10 Punkte*/ 6-8,8 Punkte*
Wirtschaftsinformatik2,8/ 43,1/ 72,4/ 7alle
Bewerbenden
2,8/ 43,3 3,0
Wirtschaftsingenieurwesen Bau und Immobilien2,9/ 33,8/ 13,0/ 2alle
Bewerbenden
2,6/ 4alle
Bewerbenden
2,8
Wirtschaftspsychologie1,6/ 71,7/ 71,5/ 72,1/ 71,9/ 71,8 1,5

* H?chstpunktzahl Eignungsfeststellungsverfahren 15 Punkte

NC1: Der Wert ab WS 2021/22 nach dem NC zeigt die Wartesemester an, bis zu welchen wir zugelassen haben.

Allgemeine Zulassungs- und Auswahlsatzung (±Ø²©ÓéÀÖ,±È²©ÓéÀÖÍøÖ· und ±Ø²©ÓéÀÖ,±È²©ÓéÀÖÍøÖ·)

Satzung ¨¹ber allgemeine Regelungen zum Hochschulzulassungs- und Auswahlverfahren

Auswahlsatzungen f¨¹r die ±Ø²©ÓéÀÖ,±È²©ÓéÀÖÍøÖ·-Studieng?nge

Architektur und Gestaltung

Bauingenieurwesen, ±Ø²©ÓéÀÖ,±È²©ÓéÀÖÍøÖ· und Wirtschaft

Bauingenieurwesen

±Ø²©ÓéÀÖ,±È²©ÓéÀÖÍøÖ·

Betriebswirtschaft

Infrastrukturmanagement

Wirtschaftsingenieurwesen

Wirtschaftspsychologie

Vermessung, Informatik und Mathematik

Augmented Reality/Virtual Reality-Engineering

Informatik

Digitalisierung und Informationsmanagement (vorher Informationslogistik)

Vemessung und Geoinformatik

Wirtschaftsinformatik