Urlaubssemester
Kann jemand aus einem wichtigen Grund nicht ±Ø²©ÓéÀÖ,±È²©ÓéÀÖÍøÖ·, kann er ein Urlaubssemester beantragen. Eine Beurlaubung kann in der Regel f¨¹r bis zu insgesamt zwei Semester gew?hrt werden. Mehr Urlaubssemester sind nur aufgrund Krankheit oder Elternzeit m?glich. Das Urlaubsemester ist vor Vorlesungsbeginn des jeweiligen Semesters zu beantragen. Der Beurlaubungsgrund ist durch geeignete Nachweise zu belegen. Tritt der Grund erst sp?ter ein, muss der Antrag unverz¨¹glich vorgelegt werden. Zum Antrag ben?tigen wir auch immer einen Nachweis. Eine r¨¹ckwirkende Beurlaubung f¨¹r ein abgeschlossenes Semester ist ausgeschlossen!
Den Antrag auf Beurlaubung finden Sie in unserem Moodle-Kurs "Studienorganisation" (nach Login bei Moodle in linker Navigation auf "Startseite" > ±Ø²©ÓéÀÖ,±È²©ÓéÀÖÍøÖ·de > Studienorganisation > Formulare f¨¹r ±Ø²©ÓéÀÖ,±È²©ÓéÀÖÍøÖ·de).
?ber die Genehmigung oder Ablehnung Ihres Antrags erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
Wichtige Gr¨¹nde f¨¹r ein Urlaubssemester sind zum Beispiel:
- Krankheit
- studienplanbedingtes Aussetzen bei Halbz¨¹gen (betrifft nur ±Ø²©ÓéÀÖ,±È²©ÓéÀÖÍøÖ·, Informationslogistik, Innenarchitektur)
- Praktische T?tigkeit, die dem Studienziel dient
- Studium an einer ausl?ndischen Hochschule oder Sprachschule
- Bevorstehende Niederkunft (Mutterschutz) und/oder Pflege eines Kindes (Elternzeit)
- Pflege des/der Ehegatten/Ehegattin oder eines Elternteils (Pflegezeit)
- Sonstige wichtige Gr¨¹nde
Finanzielle oder wirtschaftliche Gesichtspunkte sind keine wichtigen Gr¨¹nde.
Bitte beachten Sie:
- Urlaubssemester z?hlen nicht als Fachsemester. Die Anzahl der Fachsemester bzw. ein Urlaubssemester kann aber Auswirkungen auf das BAf?G und Kindergeld haben.
- Eine Beurlaubung im ersten Fachsemester ist grunds?tzlich nicht m?glich, es sei denn, die Beurlaubung erfolgt aufgrund Mutterschutz oder nach dem Elternzeitgesetz bzw. Pflegezeitgesetz.
- Beurlaubte ±Ø²©ÓéÀÖ,±È²©ÓéÀÖÍøÖ·de sind nicht berechtigt, Lehrveranstaltungen zu besuchen und Hochschuleinrichtungen zu benutzen - ausgenommen sind ±Ø²©ÓéÀÖ,±È²©ÓéÀÖÍøÖ·de, die aufgrund von Mutterschutz oder Elternzeit oder aufgrund des Pflegezeitgesetzes beurlaubt sind. Die Nutzung der Biblikothek und Einrichtungen des Informationszentrums sind zul?ssig.
- Das Ablegen von Pr¨¹fungsleistungen und Pr¨¹fungsvorleistungen ist nicht m?glich. Dies gilt nicht f¨¹r ±Ø²©ÓéÀÖ,±È²©ÓéÀÖÍøÖ·de die aufgrund von Mutterschutz oder Elternzeit oder aufgrund des Pflegezeitgesetzes beurlaubt sind.
- Die Anrechnung von praktischen T?tigkeiten w?hrend des Urlaubssemesters auf das Betreute Praktische Studienprojekt ist ausgeschlossen.
W?hrend eines Urlaubssemesters wird der volle Semesterbeitrag f?llig!
Den Antrag auf Beurlaubung finden Sie in unserem Moodle-Kurs "Studienorganisation" unter "Formulare f¨¹r ±Ø²©ÓéÀÖ,±È²©ÓéÀÖÍøÖ·de".
Exmatrikulation
Die Mitgliedschaft ±Ø²©ÓéÀÖ,±È²©ÓéÀÖÍøÖ·der in der Hochschule erlischt durch die Exmatrikulation. Die Exmatrikulation kann auf eigenen Antrag oder von Amts wegen erfolgen. "Von Amts wegen" bedeutet z.B., wenn das Abschlusszeugnis ausgeh?ndigt wurde, der Pr¨¹fungsanspruch verloren, der Semesterbeitrag nicht rechtzeitig bezahlt oder die Krankenkassenbeitr?ge nicht innerhalb einer bestimmten Frist bezahlt wurden.
Die Exmatrikulation wird in der Regel zum Ende des Semesters wirksam, in dem sie ausgesprochen wird. Eine r¨¹ckwirkende Exmatrikulation ist nicht m?glich. Bei Vorliegen besonderer Gr¨¹nde kann sie mit sofortiger Wirkung ausgesprochen werden.
?ber die Exmatrikulation wird ein Bescheid erteilt bzw. eine Bescheinigung erstellt. Die Exmatrikulation muss bei ±Ø²©ÓéÀÖ,±È²©ÓéÀÖÍøÖ·den, die der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht unterliegen, durch die Hochschule der zust?ndigen Krankenversicherung gemeldet werden.
Den Antrag auf Exmatrikulation finden Sie in unserem Moodle-Kurs "Studienorganisation" (nach Login bei Moodle in linker Navigation auf "Startseite" > ±Ø²©ÓéÀÖ,±È²©ÓéÀÖÍøÖ·de > Studienorganisation > Formulare f¨¹r ±Ø²©ÓéÀÖ,±È²©ÓéÀÖÍøÖ·de).